Fördermittel
MID-Digitalisierung ist seit Januar 2026 auf innovative, marktgängige digitale Produkte begrenzt
Fördermittel für Digitalisierung in NRW realistisch prüfen
MID-Digitalisierung fördert seit dem 1. Januar 2026 keine unternehmensinterne Prozessdigitalisierung mehr. Gefördert werden ausschließlich marktgängige digitale Produkte mit hohem Innovationspotenzial, die definierte Schlüsseltechnologien einsetzen.
MID-Digitale Sicherheit bleibt ein eigener Förderweg für klar umrissene Sicherheitsanalysen, Mitarbeiterschulungen sowie ausgewählte Software und Hardware für den IT-Basisschutz.
Orbitwerk Ansatz
Eine normale Website lässt sich nicht durch bloßes Umformulieren zu MID-Digitalisierung machen.
Das Vorhaben muss tatsächlich ein marktgängiges digitales Produkt entwickeln oder weiterentwickeln und mindestens eine genannte Schlüsseltechnologie einsetzen. Für reine interne Digitalisierung ist dieser Förderbaustein seit 2026 nicht mehr vorgesehen.
Geht es um ein marktgängiges digitales Produkt mit Schlüsseltechnologie oder um eine definierte Sicherheitsmaßnahme?
Welche Programmlogik passt grundsätzlich zum Vorhaben?
Wenn sinnvoll, wird das Projekt digitaler, belastbarer und verständlicher gefasst.
Worum es geht
Die MID-Regeln wurden zum 1. Januar 2026 deutlich enger.
Entscheidend sind die tatsächlichen Fördermerkmale, nicht eine kreativere Projektbeschreibung. Die beiden Teilprogramme haben unterschiedliche Zwecke und dürfen nicht mit allgemeiner Website- oder Prozessförderung gleichgesetzt werden.
01
MID-Digitalisierung: nur digitale Produkte
Das Produkt muss eine konkrete Zielgruppe und realistische Marktverwertung haben. Es muss mindestens KI, maschinelles Lernen, Data Mining, Echtzeit- oder Hochgeschwindigkeitsverarbeitung oder AR/VR einsetzen. Eine beliebige Web-App oder ein Portal genügt nicht.
02
MID-Digitale Sicherheit: definierte Maßnahmen
Förderfähig können eine externe Ist-Analyse, Schulungen der Mitarbeitenden sowie ausgewählte Anti-Virus-, Anti-Ransomware-, Patch-Management- und Firewall-Lösungen einschließlich Installation sein.
03
Konditionen und Verfahren
Beide Teilprogramme bezuschussen 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro bei einer Bagatellgrenze von 4.000 Euro Zuschuss. Die Antragsberechtigung wird monatlich verlost; vor dem Zuwendungsbescheid darf nicht begonnen oder rechtskräftig beauftragt werden.
Was konkret entsteht
Eine klare Projekteinordnung vor dem Start.
Vorhaben und Programm trennen
Es wird sachlich geprüft, ob tatsächlich ein marktgängiges digitales Produkt, eine definierte Sicherheitsmaßnahme oder ein anderer Förderweg vorliegt.
Ausschlusskriterien früh erkennen
Normale Websites und interne Prozessdigitalisierung werden nicht künstlich als MID-Digitalisierung dargestellt, wenn die tatsächlichen Fördermerkmale fehlen.
Zeitpunkt und Voraussetzungen prüfen
Vor dem Zuwendungsbescheid dürfen weder das Vorhaben begonnen noch Vereinbarungen mit Projektpartnern rechtskräftig abgeschlossen werden.
Nächste Schritte strukturieren
Bei grundsätzlicher Passung folgen Registrierung zum Losverfahren und, nach Ziehung, der eigentliche Förderantrag innerhalb von 28 Tagen.
Wann ist das sinnvoll?
Wenn ein NRW-Digitalprojekt vor dem Start realistisch geprüft werden soll.
Das Vorhaben ist noch offen gestaltbar
Projektlogik und Umfang können vor Beauftragung noch sinnvoll geschärft werden.
Ein digitales Produkt ist geplant
Das Vorhaben adressiert einen Markt und nutzt mindestens eine der ausdrücklich genannten Schlüsseltechnologien.
Unsicherheit über MID besteht
Es soll geklärt werden, ob das Projekt förderlogisch wirklich passt.
Der Projektstart soll sauber vorbereitet werden
Frühzeitige Einordnung verhindert falsche Erwartungen und unnötige Starts.
Passt gut dazu
Diese Seiten ergänzen die Förderlogik in NRW besonders sinnvoll.
01
Fördermittel Digitalisierung KMU
Die allgemeine Förderseite zeigt bundesweite und weitere länderspezifische Wege.
Zur Seite02
KI Automatisierung für KMU
Wenn tatsächlich ein marktgängiges digitales Produkt auf Basis der genannten Schlüsseltechnologien entwickelt werden soll.
Zur Seite03
Fördermittel Digitalisierung Bayern
Die Bayern-Seite zeigt den Vergleich zu Digitalbonus und anderen Förderlogiken.
Zur Seite04
Website Redesign für Unternehmen
Ein Relaunch allein passt nicht zu MID-Digitalisierung; separate, klar definierte Sicherheitsmaßnahmen können eigenständig geprüft werden.
Zur SeitePrüfstand und Primärquellen
Zuletzt geprüft:
Geprüft wurden die aktuellen Produktseiten und Richtlinienhinweise der NRW.BANK. Registrierungsstatus, Loszahlen und Haushaltsmittel können sich ändern; verbindlich ist nur die Entscheidung der Bewilligungsstelle.
Primärquelle
MID-Digitalisierung
Primärquelle
MID-Digitale Sicherheit
FAQ
Häufige Fragen zu Fördermitteln für Digitalisierung in NRW.
01
Passt eine normale Website in NRW zu MID-Digitalisierung?
Nein. Seit 2026 muss ein marktgängiges digitales Produkt mit hohem Innovationspotenzial entwickelt oder weiterentwickelt werden und mindestens eine ausdrücklich genannte Schlüsseltechnologie einsetzen. Eine normale Website, ein Relaunch oder interne Prozessdigitalisierung allein genügt nicht.
02
Wann ist MID-Digitale Sicherheit relevant?
Bei den definierten Schwerpunkten externe Ist-Analyse, Schulung der Mitarbeitenden sowie ausgewählte Software und Hardware für den IT-Basisschutz. Allgemeine Resilienzversprechen allein reichen nicht.
03
Kann Orbitwerk eine Förderung zusagen?
Nein. Orbitwerk hilft bei der Projektlogik und Einordnung, gibt aber keine Fördergarantie.
04
Wann sollte die Förderprüfung starten?
Vor Projektstart. Bei MID darf vor Erhalt des Zuwendungsbescheids weder begonnen noch eine Vereinbarung mit beteiligten Partnern rechtskräftig abgeschlossen werden.
Kontakt
Sie möchten prüfen, ob Ihr Digitalprojekt in NRW förderlogisch tragfähig aufgesetzt ist?
Dann ordnen wir gemeinsam ein, ob die tatsächlichen Kriterien von MID-Digitalisierung oder MID-Digitale Sicherheit erfüllt sein könnten oder ob ein anderer Förderweg gesucht werden sollte.
Keine Fördergarantie. Nur eine realistische Einordnung Ihres Vorhabens vor Projektstart.